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   OLG Hamm, 02.08.2022 - 21 U 89/21   

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https://dejure.org/2022,53651
OLG Hamm, 02.08.2022 - 21 U 89/21 (https://dejure.org/2022,53651)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.08.2022 - 21 U 89/21 (https://dejure.org/2022,53651)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. August 2022 - 21 U 89/21 (https://dejure.org/2022,53651)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305 Abs. 1 S. 1, 3; BGB § 307 Abs. 1 S. 1
    Unangemessene Benachteiligung durch gestellte formularmäßige Vertragsbestimmungen eines Bauvertrags; Wirksamkeit der Klauseln zur Sicherheitsleistung i.R.d. Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aushandeln erfordert mehr als Verhandeln!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Aushandeln ohne Abändern! (IBR 2024, 202)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    "Ersatzsicherheit" führt zur Übersicherung! (IBR 2024, 174)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.07.2020 - VII ZR 159/19

    Prüfung einer unangemessenen Benachteiligung des Auftragnehmers in den

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2022 - 21 U 89/21
    Eine solche, der Höhe nach unangemessene Sicherheit kann sich dabei insbesondere daraus ergeben, dass nach dem Klauselwerk eine Sicherheit für die Vertragserfüllung, die auch nach Abnahme bestehende Mängelansprüche des Auftraggebers sichern soll, noch längere Zeit nach Abnahme nicht zurückgegeben werden muss, während zugleich eine Sicherheit für Mängelansprüche verlangt werden kann, so dass es zu einer Überschneidung der beiden Sicherheiten kommt und dem Auftraggeber für etwaige Mängelansprüche sowohl die Sicherheit für die Vertragserfüllung als auch die Sicherheit für Mängelansprüche zur Verfügung steht (BGH, NJW-RR 2020, 1219 Rn. 23, 24).

    Unter Zugrundelegung der kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2020, 1219 Rn. 27) könnte die Klägerin danach für im Abnahmeprotokoll festgehaltene Mängel eine (Teil-)Erfüllungssicherheit in Höhe des zweifachen Mängelbeseitigungsaufwands beanspruchen, bei unterstellten Mängelbeseitigungskosten von 50.000,00 EUR also eine (Teil-)Erfüllungssicherheit in Höhe von 100.000,00 EUR.

  • BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/14

    Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2022 - 21 U 89/21
    Die Klägerin zeigt auch nicht auf, auf welche Weise sie der Hauptschuldnerin eine Gestaltungsmöglichkeit eingeräumt haben will (vgl. BGH, NJW 2015, 3025 Rn. 24).
  • BGH, 20.03.2014 - VII ZR 248/13

    Generalunternehmervertrag: Wirksamkeit von Regelungen zur

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2022 - 21 U 89/21
    Der allgemeine Hinweis, die Vertragsparteien hätten in sich über mehrere Tage ziehenden Verhandlungen jede einzelne vertragliche Bestimmung individuell ausgehandelt, "gerade auch die jeweilige Sicherungshöhe" (Bl. 234), enthält nicht die notwendige Konkretisierung hinsichtlich der Kerngehalte der einzelnen Klauseln, insbesondere zur Sicherheitsleistung (vgl. BGH, NZBau 2014, 348 Rn. 27).
  • BGH, 08.05.2018 - XI ZR 790/16

    Preisklauseln für eine sogenannte Zinscap-Prämie bzw. Zinssicherungsgebühr

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2022 - 21 U 89/21
    Eine nur allgemein geäußerte Bereitschaft, belastende Klauseln zu ändern, reicht hierfür nicht aus (BGH, NJW 2018, 2950 Rn. 33 m.w.N.).
  • BGH, 09.12.2010 - VII ZR 7/10

    AGB eines Bauvertrages: Übersicherung des Auftraggebers durch Verwendung von zwei

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2022 - 21 U 89/21
    Dabei kann sich die unangemessene Benachteiligung nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch aus einer Gesamtwirkung mehrerer, jeweils für sich genommen nicht zu beanstandender Vertragsbestimmungen ergeben (vgl. BGH NJW 2016, 2802 = BauR 2016, 1475 Rn. 15; NJW 2011, 2125 = BauR 2011, 677 Rn. 16, jew. mwN).
  • BGH, 16.06.2016 - VII ZR 29/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bauvertrag: Übersicherung des

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2022 - 21 U 89/21
    Dabei kann sich die unangemessene Benachteiligung nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch aus einer Gesamtwirkung mehrerer, jeweils für sich genommen nicht zu beanstandender Vertragsbestimmungen ergeben (vgl. BGH NJW 2016, 2802 = BauR 2016, 1475 Rn. 15; NJW 2011, 2125 = BauR 2011, 677 Rn. 16, jew. mwN).
  • BGH, 30.03.2017 - VII ZR 170/16

    Bauvertrag: Wirksamkeit eines formularmäßig vereinbarten Sicherheitseinbehalts

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2022 - 21 U 89/21
    Letzteres ist der Fall, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGH NJW 2017, 1941 = BauR 2017, 1202 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 25.02.1982 - VII ZR 161/80

    Mängelbeseitigungsansprüche nach Abnahme der Bauleistung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.08.2022 - 21 U 89/21
    Nicht erledigte, bereits vor Abnahme entstandene Ansprüche wegen mangelhafter Leistung wandeln sich nämlich mit der Abnahme in Mängelansprüche gem. § 13 V VOB/B um und werden demgemäß von der Mängelsicherheit abgedeckt (vgl. BGH, NJW 1982, 1524; BGH, NJW 1998, 1140, 1141; Hildebrandt/Abu Saris in: BeckOK VOB/B, 47. Edition, Stand 30.04.2022, VOB/B § 17 Abs. 8 Rn. 8; Hildebrandt in: Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, 5. Aufl. 2019, VOB/B § 17 Rn. 178; Rudolph/Koos in: Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, 3. Auflage 2013, VOB/B § 17 Rn. 19).
  • KG, 02.08.2022 - 4 U 27/22

    Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzforderung für einen Pkw BMW X1 xDrive mit

    Der verfahrensgegenständliche (4-Zylinder-) Motor "N47" unterliegt unstreitig keinen Anordnungen des Kraftfahrtbundesamtes unter dem Gesichtspunkt unzulässiger Abschalteinrichtungen und war bereits Gegenstand obergerichtlicher Entscheidungen, die konkrete Anhaltspunkte für vorsätzlich sittenwidriges Agieren der Beklagten verneint haben (Kammergericht, Beschlüsse vom 16. November 2021 und 26. Januar 2021 - 20 U 1063/20, n.v.; Kammergericht, Urteile vom 15. März 2022 - 21 U 89/21 und 21 U 96/21; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. Dezember 2021 - 4 U 19/21, juris).
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